Kommerzielles Rafting in der Türkei unterliegt der Verordnung über sportliche Aktivitäten zu Tourismuszwecken (Turizm Amaçlı Sportif Faaliyet Yönetmeliği, Amtsblatt Nr. 27855 vom 23. Februar 2011): Jeder Veranstalter braucht eine jährliche Genehmigung des Gouverneursamts, verbandszertifiziertes Personal, vorgeschriebene Ausrüstung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, die jeden Gast abdeckt.
Geprüft im Juli 2026 · Quellen: Resmî Gazete, teftis.ktb.gov.tr, antalya.gov.tr
Ja. Die Verordnung über sportliche Aktivitäten zu Tourismuszwecken, veröffentlicht am 23. Februar 2011 im Amtsblatt Nr. 27855 vom Kultur- und Tourismusministerium, regelt kommerzielles Rafting: Lizenzierung, jährliche Gouverneursamts-Genehmigung, zertifiziertes Personal, Pflichtausrüstung, Versicherung und behördliche Kontrollen jeder Aktivität sind darin festgelegt.
Nein. Die Verordnung von 2011 enthält keinerlei Altersgrenzen für Teilnehmer. Regeln wie „ab 4 Jahren“ oder „ab 6 Jahren“ sind Firmenpolitik einzelner Veranstalter, kein nationales Gesetz. Familien sollten vor der Buchung einer Köprülü-Canyon-Tour deshalb jeden Anbieter nach seiner schriftlichen Altersregel fragen.
Artikel 10/2-ç der Verordnung verpflichtet Veranstalter zu einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, die sowohl das Personal als auch die touristischen Gäste abdeckt. Sie ist gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb — Gäste dürfen also vor der Abfahrt nachfragen, ob die Police existiert und sie einschließt.
Das Gouverneursamt der Provinz (Valilik) erteilt ministeriell zertifizierten Agenturen und Betrieben eine jährliche Genehmigung pro Aktivitätsart (Artikel 5, 9, 12). Kontrolliert wird nach Artikel 16 durch Ministerium, Gouverneursamt und Provinzkommission; in Antalya kommt der Runderlass 2019/3 hinzu.
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